Widerrufsrecht

Widerruf – Was ist das eigentlich?
Seit dem 13. Juni 2014 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“.
Die Neuregelungen im Verbraucherrecht besagt, dass Verbraucher Verträge über Dienstleistungen von Immobilienmaklern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder über das Internet sowie per Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Der Makler muss daher seine Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehren.
Damit Sie nicht 2 Wochen warten müssen, bis wir für Sie tätig werden, gibt es für Sie die Möglichkeit, dass Sie diese Frist verkürzen können.
Dann dürfen wir sofort für Sie tätig werden.

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