Die Immobilienverrentung

Mit der eigenen Immobilie zur Zusatzrente

Viele Senioren denken entweder aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen über den Verkauf ihrer Immobilie nach. Meist möchten sie aber trotz des Verkaufs in der eigenen Immobilie wohnen bleiben External Link Icon. Die Immobilienverrentung macht dies möglich. Sie verkaufen Ihre Immobilie ohne das Mitwirken einer Bank, dürfen weiter darin wohnen bleiben und erhalten eine monatliche Rente. Wir haben für Sie einmal zusammengestellt, wie das funktioniert.

  1. Was genau ist die Zeitrente?
  2. Welche Modelle der Zeitrente gibt es?
  3. Wie funktioniert die Leibrente?
  4. Was ist eine Einmalzahlung mit Wohnrecht?

Was genau ist die Zeitrente?

Geht es um die Immobilien-Verrentung, so erfreut sich die Zeitrente großer Beliebtheit. Grund dafür ist unter anderem das relativ einfach zu erklärende Prinzip. Der verkaufende Eigentümer erhält für seine Immobilie anstatt einer Einmalzahlung eine monatliche Zahlung vom Immobilienkäufer. Seine sogenannte Rente. Da es sich um eine Zeitrente handelt, ist die Dauer der monatlichen Rentenzahlungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Dieser muss vertraglich festgelegt werden. Bei dem Modell der Zeitrente differenziert man unter der Mindestzeitrente, der Höchstzeitrente und der aufgeschobenen Zeitrente. Die Immobilienprofis von AllgäuerImmobilien in Hopfen am See kennen sich mit den verschiedenen Modellen aus und beraten Sie gerne.

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Welche Modelle der Zeitrente gibt es?

Anders als bei der Leibrente External Link Icon beschränkt sich die Zeitrente auf einen vertraglich geregelten Zeitraum. Erst nach dem Ablauf dieses Zeitraumes endet die Zahlung und der Kaufpreis ist somit vollständig getilgt. Dennoch bietet die Zeitrente verschiedene Modelle zur Auswahl:

Das Modell der Mindestzeitrente

Bei diesem Modell wird die Rente für einen vorher vertraglich vereinbarten Zeitraum gezahlt. Unter Umständen kann dieser den Tod des Rentenempfängers überschreiten. In einem solchen Falle würden sich die Leistungen an den Erben übertragen.

Das Modell der Höchstzeitrente

Die Höchstzeitrente ist zwar an das Leben des Rentenberechtigten gebunden, wird aber dennoch höchstens für eine bestimmte Zeit gewährt. Sollte der Rentenberechtigte vor dem Ablauf der Höchstzeit sterben, so endet die Rente mit seinem Tod.

Das Modell der aufgeschobenen Zeitrente

Anders als bei den beiden oben genannten Fällen setzt in diesem Fall die Rentenzahlung erst nach einer festgelegten Zeit nach dem Vertragsabschluss ein. Dieses Modell eignet sich besonders für Berufstätige, die erst mit dem Eintritt ins Rentenalter regelmäßige zusätzliche Rentenzahlungen erhalten möchten.

Wie funktioniert die Leibrente?

Während sich die Zeitrente auf einen vertraglich geregelten Zeitraum beschränkt, hängt sich die Leibrente an die Lebensdauer des Rentenberechtigten. Das heißt also, dass die Rentenzahlungen erst mit dem Tod des Rentenberechtigten enden. Dieser darf noch bis zum Ende seines Lebens in der Immobilie wohnen bleiben.

Damit die Leibrente vereinbart werden kann, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen sollte die Immobilie im Grundbuch als lastenfrei eingetragen sein. Zum anderen sollte der Wert der zum Verkauf stehenden Immobilie einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten. Um den Wert optimal berechnen zu können, nehmen die Qualitätsmakler von AllgäuerImmobilien in Hopfen am See zunächst eine Immobilienbewertung vor.

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Die gleichbleibenden Teilzahlungen dienen dabei als eine Zusatzrente. Wie bei der Zeitrente werden die Leibrente und das Wohnrecht notariell beurkundet und als Reallast im Grundbuch External Link Icon eingetragen. Wie auch bei einem gewöhnlichen Hausverkauf wird die Immobilie an den Käufer übertragen. Dieser ist dann für die Instandsetzungen und die laufenden Kosten der Immobilie verantwortlich.
Wenn der Immobilienkäufer seine Zahlungslaufzeit verkürzen möchte, besteht die Möglichkeit, eine einmalige Abschlagszahlung zu Beginn der Zahlungslaufzeit zu vereinbaren. Sollte es dazu kommen, dass der Rentenbezieher schwer erkrankt und in ein Pflegeheim umziehen muss, kann dieser sein Wohnrecht nicht mehr wahrnehmen. Nichtsdestotrotz fließen die Rentenleistungen an ihn weiter.

Was ist eine Einmalzahlung mit Wohnrecht?

Zur beliebtesten Form der Immobilienverrentung gehört wohl die Einmalzahlung mit Wohnrecht External Link Icon. Diese ist dem generellen Immobilienverkauf sehr ähnlich. Hier wird nämlich die Immobilie verkauft, ohne den vereinbarten Verkaufspreis aufzuteilen. Der Verkaufspreis wird also in einer Summe und einmalig gezahlt. Dabei bleibt das Mitwirken einer Bank außen vor.

Mit der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch wird dabei auch das im Kaufvertrag geregelte lebenslange Wohnrecht des alten Eigentümers eingetragen. Damit erhält der Verkäufer das Recht, bis Lebensende in der Immobilie wohnen zu bleiben. Auch wenn es zunächst so erscheint, ist dieses Verhältnis nicht mit einem Mietverhältnis gleichzusetzen. Ein Mietverhältnis kann jederzeit widerrufen werden. Bei dem lebenslangen Wohnrecht ist dies nicht möglich.

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Immobilienverrentung – FAQ

Während die Zeitrente sich nach einem festgelegten Zeitraum richtet, richtet sich die Leibrente nach der Lebenszeit des Rentenempfängers.

Das lebenslange Wohnrecht bedeutet, dass der ehemalige Eigentümer einer Immobilie bis zu seinem Tode in dieser Immobilie weiter wohnen darf. Dabei hat er keinen Einfluss auf die Umgestaltung der Immobilie und kommt auch nicht für die laufenden Kosten der Immobilie auf.

Ja! Das Schöne an der Immobilienverrentung ist, dass keine Bank benötigt wird. Die Zahlungsvereinbarungen werden direkt zwischen Verkäufer und Käufer getroffen.

Fazit:

Die Immobilienverrentung bietet in vielen Fällen ein finanzielles Polster für das Alter. Ohne Sorgen können mit einer Zusatzrente die Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Außerdem lässt sich der Ruhestand so auch im Eigenheim genießen. Bevor man sich allerdings auf die Immobilienverrentung einlässt, sollte der Vertrag genau geprüft werden. Ist das lebenslange Wohnrecht auch ganz sicher im Vertrag verankert? Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der frühzeitige und ungewollte Verlust der Immobilie folgen.

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