Bestellerprinzip

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei Vermietungen, das bedeutet: Derjenige, der den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.
In diesem Video mag die Vermietung ja lustig dargestellt sein, aber – genauso ist es nun.
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Als Ihr Vermietungsspezialist stehen wir Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

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