Immobilie geerbt – Steuern und Kosten
Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten.
Erbschaftssteuer: Wann trifft sie zu und für wen?
Nicht jede Erbschaft führt zwangsläufig zu einer Steuerpflicht. Der entscheidende Faktor ist der Wert der geerbten Immobilie sowie das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben. Je enger die familiäre Verbindung, desto höher ist der Freibetrag. Kinder können einen Freibetrag von bis zu 400.000 Euro nutzen, während Ehepartnern ein Freibetrag von 500.000 Euro zusteht. „Sollte dieser Betrag überschritten werden, etwa weil sich das geerbte Objekt in einer beliebten Region befindet, wie etwa im Allgäu, oder zusätzliches Vermögen vererbt wird, erhebt das Finanzamt Erbschaftssteuer,“ erklärt Elke Schreiner, Geschäftsinhaberin von Allgäuer Immobilien in Füssen/Hopfen am See. Der steuerliche Wert der Immobilie wird durch das Finanzamt auf Basis des sogenannten gemeinen Werts bestimmt, der den subjektiv empfundenen Wert übersteigen kann. Schreiner ergänzt: „Das kann dazu führen, dass eine vermeintlich kostenlose Erbschaft plötzlich zur finanziellen Belastung wird.“
Verborgene Kosten einer geerbten Immobilie: Was oft vergessen wird
Mit dem Besitz einer Immobilie kommen laufende Ausgaben, die viele Erben anfangs nicht berücksichtigen. Diese umfassen nicht nur die Grundsteuer, sondern auch Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sowie Versicherungen, Hausmeisterdienste oder die Verwaltung. „Ein leerstehendes Haus kann schnell teuer werden, besonders wenn Renovierungen oder Sanierungen nötig sind,“ bemerkt Schreiner. Ältere Gebäude haben oft einen Sanierungsbedarf: veraltete Heizsysteme, undichte Fenster und schlechte Isolierung sind keine Seltenheit. „Die Behebung solcher Mängel erfordert Zeit, Nerven und finanzielle Mittel,“ sagt Schreiner. Zudem können Erbengemeinschaften vor der Herausforderung stehen, gemeinsam Entscheidungen zur Verwaltung oder Nutzung der Immobilie zu treffen.
Strategien im Umgang mit einer geerbten Immobilie
Nicht jeder Erbe hat die Möglichkeit oder das Interesse, ein geerbtes Haus selbst zu nutzen oder zu vermieten. In solchen Fällen kann ein erfahrener Immobilienmakler eine wertvolle Unterstützung bieten. „Wir helfen Erben dabei, alle Optionen in Ruhe zu prüfen, sei es Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf,“ so Schreiner. Mit umfassender Marktkenntnis und einer objektiven Bewertung unterstützt der Makler bei der Entscheidungsfindung, ohne Druck auszuüben. „Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für unsere Kunden zu finden,“ betont Schreiner.
Fühlen Sie sich unsicher im Umgang mit Ihrer geerbten Immobilie? Wir stehen Ihnen in Füssen/Hopfen am See mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich unverbindlich beraten – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Situation.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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